Schadengutachten

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung.

Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € der “sogenannte Klein- oder Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r verzichten , einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.

Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durch uns.

Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung.
Soweit erforderlich ebenfalls den Restwert und die Wiederbeschaffungsdauer.

Unsere Leistungen

Im Schadenfall erhalten Sie von uns unabhängige und qualifizierte Unterstützung in allen Fragen rund um Ihr Kfz. Besuchen Sie uns in unserer Filiale in der
Sandkoppel 4a, Elsdorf-Westermühlen.

Rechtliche Grundlagen

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Kontakt

DPK-Kfz. Sachverständigenbüro UG Partner des TÜV Rheinland / FSP

Sandkoppel 4a, 24800 Elsdorf-Westermühlen

Tel.: 0163/8202002

info@dpk-kiel.de
www.dpk-kiel.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag

8:00 - 17:00

Tel: 0163/8202002